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Ihr Wille zählt

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Wenn Sie nach einer Erkrankung oder eines Unfalles als Patient nicht mehr selbstbestimmt über Behandlungsschritte entscheiden können, fällt Ärzten und Angehörigen diese Aufgabe zu. Aber kennen Ihre Angehörigen überhaupt Ihre Wünsche? Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung treffen Sie Vorkehrungen für diesen Fall – nach Ihrem Willen.

Sie legen mit der Patientenverfügung fest, welche medizinischen Maßnahmen ausgeführt oder nicht ausgeführt werden sollen. Diese Anweisungen sind verbindlich in allen medizinischen Belangen. Die Vorsorgevollmacht wiederum bestimmt eine Vertrauensperson,
die Ihre Regelungen umsetzt und auch in anderer Hinsicht Ihre rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten regelt.

Informieren Sie sich zum Thema Patientenverfügung in der Broschüre des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Beides, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, können Sie für Notfälle sicher beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer online hinterlegen.

Einäscherungsverfügung

Eine Einäscherungsverfügung, also eine zu Lebzeiten verfasste handschriftliche Willenserklärung, die den Wunsch der Feuerbestattung ausdrückt, ist heute nicht mehr zwingend notwendig. Die Angehörigen können das auch im Nachhinein kundtun. Dennoch kann diese Verfügung sinnvoll sein, wenn sich nämlich mehrere Angehörige nicht über die zu organisierende Beisetzungsart einigen können. Wenn in diesem Fall nur ein Angehöriger, der zur Totenfürsorge berechtigt ist, gegen eine Kremation stimmt, darf diese nicht vollzogen werden.

 

Verfügungen zur Organspende

Inwiefern eine Organspende in Ihrem Sinne ist, ob Sie sie ablehnen oder befürworten, ist ausschließlich Ihnen überlassen. Welche religiösen, moralischen und persönlichen Gedanken der Entscheidung für oder gegen eine Organspende zugrunde liegen, ist unerheblich. Wichtig allein ist, dass Sie Ihre Entscheidung schriftlich festhalten, wenn Sie sicher sein wollen, dass im Fall der Fälle nach Ihrem Wunsch gehandelt wird.

Stimmen Sie grundsätzlich einer Organspende zu, dann sollten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einen Organspendeausweis bestellen oder herunterladen. Diesen sollten Sie ausfüllen, Sonderwünsche genau vermerken und unterschreiben.
Sind Sie mit einer Organentnahme nach Ihrem Tod nicht einverstanden, können Sie dies am besten in Ihrer Patientenverfügung ausdrücken oder es kann im Spenderausweis vermerkt werden.