Die evangelische Kirche gedenkt ihrer Verstorbenen am Totensonntag. Dieser wird immer am Sonntag vor dem 1. Advent, der auch den letzten Sonntag des Kirchenjahres darstellt, begangen. Der Totensonntag wird in Deutschland besonders geschützt. Er ist als Trauer- und Gedenktag ein stiller Tag, an dem auf Musik- und Tanzveranstaltungen verzichtet werden soll.
Der offizielle Gedenktag für Verstorbene in der römisch-katholischen Kirche ist dagegen Allerseelen, am 2. November, das dem Heiligengedenktag Allerheiligen am 1. November folgt und mit diesem verbunden ist. Anders als Allerheiligen, das zumindest in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gesetzlicher Feiertag ist, ist Allerseelen nur noch kirchlicher Feiertag. Die traditionelle Gräbersegnung findet daher meist bereits an Allerheiligen statt.