Ein Trauerfall versetzt uns und unser Leben immer in einen Ausnahmezustand. Welche Schritte als Erstes gegangen werden müssen, hängt zunächst von dem Ort ab, an dem Ihr Angehöriger verstorben ist.
Stirbt Ihr Angehöriger zu Hause, müssen Sie einen Arzt verständigen. Das kann einerseits der Hausarzt des Verstorbenen sein oder andererseits der ärztliche Notdienst unter der Rufnummer 116 117. Der Arzt muss den Tod fest- und den Totenschein ausstellen. Danach ist es hilfreich für Sie, uns zu kontaktieren. Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie unter der Telefonnummer 04168/283 erreichbar. Sie können sich aber Zeit lassen für einen ersten Abschied von Ihrem Verstorbenen.
Im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung ziehen die Mitarbeiter im Fall des Todes als Erstes einen Arzt hinzu, um anschließend die Angehörigen zu benachrichtigen. In der Regel können Sie am Kranken- oder Pflegebett ein erstes Mal Abschied nehmen. Rufen Sie uns an, damit wir von dem Moment an für Sie da sein und uns um die weiteren Schritte kümmern können.
Welche weiteren Schritte sind bei der Bestattung wichtig? Was kommt als Nächstes auf Sie zu? Zu all diesen Fragen beraten wir Sie gerne.
Um einen Todesfall beim Standesamt zu beurkunden und den Verstorbenen anschließend abzumelden, benötigen wir folgende Unterlagen im Original: