Es gibt viele Möglichkeiten, einen Verstorbenen beizusetzen. All diesen Bestattungsarten aber geht die grundsätzliche Entscheidung voraus: Erdbestattung oder Feuerbestattung? Beide Formen erfordern in Deutschland die Bettung des Verstorbenen in einen Sarg. Bei der Erdbestattung wird dieser anschließend in die Erde hinabgelassen, bei der Feuerbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen zunächst im Krematorium eingeäschert, bevor die Asche in einer Urne beigesetzt wird.
Für die Beisetzung stehen unterschiedliche Grabarten zur Verfügung:
Wahlgrab – Sie sind völlig frei in der Wahl des Grabes und auch in seiner Gestaltung. Es gibt Einzel-, Doppel- und Familiengrabstätten, deren Nutzungszeitraum verlängert werden kann.
Reihengrab – die Grabstelle wird zugewiesen, kann aber persönlich gestaltet werden. Das Nutzungsrecht endet mit der vorgesehenen Ruhefrist von in der Regel 20 Jahren.
Gärtnerisch gestaltetes Grab – die Grabstätte kann im Rahmen der Anlage frei gewählt werden, wird aber vom Friedhofsgärtner zum Beispiel mit Rosen- oder Staudenanpflanzungen gestaltet und gepflegt. Das Nutzungsrecht endet mit der vorgesehenen Ruhefrist.
Rasengrab – die Gräber müssen nicht durch die Angehörigen gepflegt werden, sie können aber auch nicht gestaltet werden. Die Ruhefrist kann nicht verlängert werden.
Die Urnen werden oberirdisch in Urnenwänden oder Urnenschränken, sogenannten Kolumbarien, beigesetzt. Die Ruhefrist kann nicht verlängert werden.
Anonym bestattet zu werden, bedeutet, auf einem Urnenfeld ohne die Begleitung von Angehörigen beigesetzt zu werden. Das Grab wird nicht gekennzeichnet.
Nach der Kremation wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baums beigesetzt. Dies ist im Bestattungswald, FriedWald®, RuheForst® und neuerdings auf einigen Friedhöfen in unserer Umgebung möglich.
An Bäumen, unter denen bereits Menschen ihre letzte Ruhe gefunden haben, werden teilweise kleine Namenstafeln angebracht.
Bereits zu Lebzeiten kann man den Bestattungsbaum wählen – als Einzel- oder Familiengrab.
Wer Nord- oder Ostsee, Atlantik oder Mittelmeer zu seiner letzten Ruhestätte bestimmt, der wird außerhalb der Dreimeilenzone im Meer durch den Kapitän der gewählten Reederei beigesetzt. Die Angehörigen dürfen diese Zeremonie auf Wunsch begleiten. Sie erhalten eine Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition und einen Logbuchauszug.