OK Um diese Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, werden Cookies verwendet. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Eine Widerspruchsmöglichkeit und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Richtig vererben

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, an wen nach dem Ableben eines Menschen dessen Erbe fließt. Die sogenannte Erbenordnung teilt die Verwandten eines Erblassers dem Verwandtschaftsverhältnis entsprechend einer Erbfolge zu. Sie tritt automatisch mit dem Tode ein, wenn der Erblasser keine anderen Vorkehrungen getroffen hat.

Nur ein Testament kann diese Erbfolge in Teilen durchbrechen. Wenn Sie also andere Absichten mit Ihrem Erbe haben, als es das Gesetz vorsieht, können Sie dies durch ein Testament regeln. Dieses muss eigenhändig geschrieben werden und mit Namen, Ort und Datum sowie am Ende mit der eigenen Unterschrift versehen sein.

Mehr Informationen zum Erbrecht erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das unter anderem diese ausführliche Broschüre bereithält.

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.