Fast stündlich erreichen uns neue Informationen zur aktuellen Corona-Situation in Deutschland und weltweit. Es werden immer weitere Maßnahmen zur Risikominimierung und zum Schutz der Bevölkerung ergriffen. All diese Einschränkungen haben auch einen Einfluss auf unsere tägliche Arbeit.
Wir möchten sowohl unsere Mitarbeiter als auch unsere Kunden vor einer möglichen Infektion schützen. Selbstverständlich liegt es uns auch nach wie vor am Herzen, Ihre Wünsche für die Gestaltung einer Bestattung und individuellen Trauerfeier zu ermöglichen.
Aufgrund der veränderten Situation kann es jedoch momentan in einigen Bundesländern zu Einschränkungen wie z. B. der Schließung öffentlicher Trauerhallen kommen. Daran können wir derzeit leider nichts ändern.
Seien Sie dennoch unbesorgt: Selbstverständlich beraten wir Sie weiterhin gerne zu den Möglichkeiten einer persönlichen und tröstlichen Abschiednahme.
Wir befinden uns im Austausch mit den zuständigen Behörden und stehen auch bundesweit mit vielen Kollegen anderer Bestattungsunternehmen im Gespräch. Über den aktuellen Stand, der unsere Region betrifft, halten wir Sie auf dem Laufenden.
Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie sich im Trauerfall verhalten sollen, rufen Sie uns bitte an. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen gerne weiter.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihr Team von Lühning Bestattungen
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, an wen nach dem Ableben eines Menschen dessen Erbe fließt. Die sogenannte Erbenordnung teilt die Verwandten eines Erblassers dem Verwandtschaftsverhältnis entsprechend einer Erbfolge zu. Sie tritt automatisch mit dem Tode ein, wenn der Erblasser keine anderen Vorkehrungen getroffen hat.
Nur ein Testament kann diese Erbfolge in Teilen durchbrechen. Wenn Sie also andere Absichten mit Ihrem Erbe haben, als es das Gesetz vorsieht, können Sie dies durch ein Testament regeln. Dieses muss eigenhändig geschrieben werden und mit Namen, Ort und Datum sowie am Ende mit der eigenen Unterschrift versehen sein.
Mehr Informationen zum Erbrecht erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das unter anderem diese ausführliche Broschüre bereithält.